Flora Gesunheitszentrum

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Unabhängige Prüfer bescheinigen hohe Qualifikation


Flora Gesundheits-Zentrum setzte neue gesetzliche Vorgaben zügig um
Elmshorn, 07. Juli 2011. Unabhängige und externe Gutachter haben es jetzt bestätigt: Das Flora Gesundheits-Zentrum ist ein qualifizierter und leistungsfähiger Partner seiner Kunden. Denn das Zentrum mit Apotheke, Sanitätshaus, Rehahilfen, Schuhtechnik etc. hat von der Gesellschaft für Präqualifizierung im Gesundheitswesen (GPQG) in Kiel die entsprechenden Urkunden erhalten. Die so genannte Präqualifizierung ist eine neue gesetzliche Anforderung, die seit 2011 an Gesundheitsdiensleister gestellt wird. Damit wurde dem Flora Gesundheitszentrum jetzt bescheinigt, dass es alle Anforderungen der Krankenkassen erfüllt.

Die Präqualifizierung ist eine weitere Bestätigung für die besondere Qualität der Flora-Produkte und-Dienstleistungen. Die Präqualifizierung löst derzeit das alte Verfahren der Abgabeberechtigung mit Zulassung durch die Kostenträger ab. Bisher mussten die Leistungsanbieter bei jeder einzelnen Kasse ihre Qualifikation prüfen lassen. Dieser Weg ist vom Gesetzgeber nun zentralisiert worden. Für die zentrale Präqualifizierung hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen bestimmte Prüfungsstellen vorgegeben.

Das Flora Gesundheits-Zentrum hat sich für das Verfahren bei der GPQG entschieden. Dort mussten alle Unterlagen eingereicht werden. Diese von den Kassen autorisierte Stelle prüft dann, ob die antragstellende Einrichtung alle Anforderungen der Krankenkassen erfüllt. Die Präqualifizierung tritt damit an die Stelle der bisherigen Kassenzulassung. Mit der Präqualifizierung behält das Flora Gesundheits-Zentrum weiterhin die Lieferberechtigung für sein Hilfsmittelsortiment.

Zu den Anforderungen der Krankenkassen zählen in erster Linie: Die Leistungserbringer von Hilfsmitteln müssen zur ordnungsgemäßen und fachgerechten Ausübung ihres Berufes befähigt sein. Und sie müssen die Anforderungen an die technische und persönliche Eignung bzw. Leistungsfähigkeit sowie an die Zuverlässigkeit erfüllen. Außerdem sind sie verpflichtet, die erforderlichen berufsrechtlichen Voraussetzungen (z. B. Gewerbe- oder Handwerksrecht) einzuhalten.

Die Krankenkassen geben den Leistungserbringern detaillierte Vorgaben mit auf den Weg. Diese sind für alle Produktgruppen einzeln und exakt beschrieben. Kriterien sind dabei in erster Linie sachliche, räumliche und personelle Voraussetzungen. Bis spätestens 2013 hat jeder Betrieb, der Hilfsmittel auf der Basis gesetzlicher Verordnungen durch die Krankenkassen liefern möchte, den Nachweis der erfolgreichen Präqualifizierung zu erbringen.

Für seinen Präqualifizierungs-Prozess hat Flora das anwenderfreundliche und papierlose Online-Verfahren genutzt. „Keine sechs Wochen später bekamen wir die Urkunden der erfolgreichen Präqualifizierung für Flora Apotheke und Flora Gesundheits-Zentrum“, berichtet der Geschäftsführer des Unternehmens, Dirk Kehrhahn, und ergänzt: „Somit sind wir auf der sicheren Seite und können auch weiterhin als Vertragspartner der Krankenkassen in der Hilfsmittelversorgung erfolgreich tätig sein.“ Schon vor 15 Jahren war Flora bundesweit einer der ersten Betriebe seiner Branche, der die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 erfolgreich absolviert hatte. Auch bei der Präqualifizierung ist das Gesundheitszentrum nun wieder ganz vorn dabei.