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Pharma-Glossar


Fachbegriffe aus der Pharmazie von A-Z
Apothekenpflichtige Arznei: Rezeptpflichtige und andere Medikamente, die nur in der Apotheke abgegeben werden dürfen.

Arzneimittel: (auch: Arznei, Medikament, Heilmittel, Präparat, Pharmakon, Droge, Therapeutikum, Medizin, Mittel) Stoffe, die durch Anwendung am Menschen Krankheiten oder krankhafte Beschwerden erkennen, verhüten, lindern oder heilen helfen.

Blut- (Serum-) Spiegel: Konzentration eines Wirkstoffes im Blut.

Darreichungsform: Damit der Wirkstoff überhaupt angewendet werden kann, muss er in einer bestimmten Form aufbereitet werden. Die Arzneiform dient dazu die Substanz in gewünschter Menge an den richtigen Ort zu bringen. Beispiele für Darreichungsformen: Tabletten, Dragees, Kapseln, Ampullen, Lösungen, Tropfen, Zäpfchen, Salben etc.

Depot-Arzneimittel: Bei Depot-Arzneimitteln erfolgt die Wirkstoffabgabe verlangsamt über einen längeren Zeitraum. Das ist beispielsweise möglich, indem ein Arzneistoff ummantelt wird.

Dosierung: Mengenangabe, die festlegt, wie viele Tropfen, Tabletten, Dragees etc. man auf einmal beziehungsweise innerhalb von 24 Stunden einnehmen darf.

Fertigarzneimittel: Medikamente, die im voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Verpackung in den Verkehr gebracht werden.

Gegenanzeige: Bedingung, unter der ein Medikament nicht, eingeschränkt oder nur nach Absprache mit dem Arzt angewendet werden darf. Beispiele: Unverträglichkeit einer bestimmten Substanz, Schwangerschaft, hohes Alter, geringes Alter.

Generika: Arzneimittel, die einem bereits auf dem Markt befindlichen Original-Präparat gleichen (Nachahmerprodukt). Sie dürfen erst dann in den Handel gebracht werden, wenn die Patentzeit des Original-Medikaments abgelaufen ist. In der Regel können sie billiger angeboten werden, weil der Nachahmer keine Forschungs- und Entwicklungskosten aufzuwenden hatte. Vor Markteinführung werden sie auf Gleichwertigkeit mit dem Original geprüft.

Gift: Ob ein Medikament ein Gift ist, hängt von seiner Dosis ab. Jede Substanz kann ab einer bestimmten Menge auch eine schädigende Wirkung haben. (siehe auch: Therapeutische Breite)

Hilfsstoffe: Bestandteile einer Arznei, die zwar nicht wirksam sind, aber zur Herstellung des Präparates benötigt werden. Sie gewährleisten, dass der Körper den Wirkstoff optimal verarbeiten kann und dass das Medikament die vom Hersteller angegebene Zeit lang haltbar und lagerfähig ist.

Indikation: Ein Anwendungsgebiet oder Verwendungszweck. Beispiel: Bluthochdruck ist eine von verschiedenen Indikationen für die Anwendung eines Betablockers. Oder: Bei Bluthochdruck kann ein Betablocker indiziert sein.

Klinische Prüfung: Die Untersuchung des Wirkstoffs am Menschen heißt klinische Prüfung und besteht aus drei Phasen,
Phase I – Die Wirksubstanz wird an gesunden, freiwillig zur Verfügung stehenden Menschen erprobt.
Phase II – Die Wirksubstanz wird an einer kleinen Gruppe Kranker, die sich freiwillig zur Verfügung stellen, erprobt.
Phase III - Die Wirksubstanz wird an einer großen Gruppe Kanker getestet, um die nötige statistische Absicherung der bisherigen Ergebnisse zu ermöglichen.

Kombinationspräparat: Arzneimittel mit zwei oder noch mehr Wirkstoffen.

Kontraindikation: Ein nicht geeignetes Anwendungsgebiet oder ein ungeeigneter Verwendungszweck. Beispiel: Niedriger Blutdruck ist eine Kontaindikationen für einen Betablocker. Oder: Bei niedrigem Blutdruck ist ein Betablocker kontraindiziert.

Mono-Präparat: Arzneimittel mit nur einem Wirkstoff.

Naturheilmittel: Aus der Natur gewonnene Medikamente, was nichts über ihre Wirksamkeit oder Gefährlichkeit aussagt. Auch Naturheilmittel bestehen aus chemischen Wirkstoffen, ebenso wie synthetisch hergestellte Arzneien.

Nebenwirkung: Schädliche und unbeabsichtigte Reaktion, die durch die übliche Dosierung eines Medikaments bei der Vorbeugung, Diagnose oder Behandlung einer Krankheit ausgelöst wird. Zu den häufigsten Nebenwirkungen gehören: allgemeines Unwohlsein, Schwindel, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Magen- und Darmverstimmungen, Herzklopfen, Depressionsgefühl und Hautrötungen.

Placebo-Präparat: Arzneiform ohne arzneilich wirksame Bestandteile (Scheinpräparat).

Rezeptpflichtige Arznei: Streng kontrollierte Medikamente, die vom Arzt verschrieben werden müssen und nur in der Apotheke erhältlich sind.

Rezepturarzneimittel: Medikamente, die auf Verordnung eines Arztes in der Apotheke hergestellt werden. Auf Rezeptur zubereitete Mittel spielen nur noch eine untergeordnete Rolle, am häufigsten werden sie noch von Hautärzten verschrieben.

Therapeutische Breite: Bereich, in dem die Konzentration eines Arzneimittels im Körper groß genug ist, um die gewünschte therapeutische Wirkung zu ermöglichen, jedoch noch nicht so hoch, dass schon Nebenwirkungen auftreten.

Therapeutische Systeme: Moderne Darreichungsform, die einen Arzneistoff in vorausbestimmter Menge über einen festgelegten Zeitraum an einem bestimmten Ort abgibt. Beispiel für ein Therapeutisches System: Medikamenten-Pflaster

Wirksamkeit eines Medikaments: Die Summe der erwünschten Wirkungen im Hinblick auf ein bestimmtes Behandlungsziel.

Wirkstoff: Arzneilich wirksamer Teil des Arzneimittels. Der Wirkstoff muss für die Einnahme erst zubereitet werden und kann nicht isoliert eingenommen werden.

Quelle und Buchtipp:
Dr. Klaus Heilmann - Der Beipackzettel
Edition medpharm